Welche Medikamente können verblistert werden?
Grundsätzlich sind alle festen Darreichungsformen der Dauerverordnung blisterbar, jedoch gibt es auch hier immer Ausnahmen. Die Blisterbarkeit muss individuell durch die Qualitätskontrolle von multidos geprüft und eine Risikobewertung durchgeführt werden. Geteilte Tabletten, flüssige Arzneimittel wie Säfte, Tropfen oder auch Salben und Cremes können nicht verblistert werden.